Wirtschaftsprüfung

Wirtschaftsprüfung


Wir haben im Jahr 2017 erfolgreich am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO teilgenommen und sind damit für alle Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfung zugelassen:

  • Gründungs-, Werthaltigkeitsprüfungen
  • gesetzliche oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen – nach HGB oder IFRS
  • Unterstützung bei der Umstellung von HGB auf IFRS
  • Überprüfung von Internen Kontrollsystemen
  • Sonderprüfungen nach EEG, MaBV
  • Kassenprüfungen
  • Due-Dilligence Untersuchungen und Beratungen
  • Beratungen  bei Unternehmensbewertung anlässlich Kauf/Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Umwandlungsvorgängen, Eintritt/Austritt von Gesellschaftern und Erbfolgeregelungen 

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