Wirtschaftsprüfung
Wir haben im Jahr 2017 erfolgreich am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO teilgenommen und sind damit für alle Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfung zugelassen:
- Gründungs-, Werthaltigkeitsprüfungen
- gesetzliche oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen – nach HGB oder IFRS
- Unterstützung bei der Umstellung von HGB auf IFRS
- Überprüfung von Internen Kontrollsystemen
- Sonderprüfungen nach EEG, MaBV
- Kassenprüfungen
- Due-Dilligence Untersuchungen und Beratungen
- Beratungen bei Unternehmensbewertung anlässlich Kauf/Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Umwandlungsvorgängen, Eintritt/Austritt von Gesellschaftern und Erbfolgeregelungen