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Wirtschaftsprüfung

Wir haben im Jahr 2023 erfolgreich am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO teilgenommen und sind damit für alle Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfung zugelassen:

 

  • Gründungs-, Werthaltigkeitsprüfungen
  • gesetzliche oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
  • Überprüfung von Internen Kontrollsystemen
  • Sonder- und Kassenprüfungen
  • Due-Diligence Untersuchungen und Beratungen
  • Beratungen bei Unternehmensbewertung anlässlich verschiedener Anlässe wie Kauf/Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Umwandlungsvorgängen