Wirtschaftsprüfung
Wir haben im Jahr 2023 erfolgreich am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 6 Satz 7 WPO teilgenommen und sind damit für alle Tätigkeiten der Wirtschaftsprüfung zugelassen:
- Gründungs-, Werthaltigkeitsprüfungen
- gesetzliche oder freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen
- Überprüfung von Internen Kontrollsystemen
- Sonder- und Kassenprüfungen
- Due-Diligence Untersuchungen und Beratungen
- Beratungen bei Unternehmensbewertung anlässlich verschiedener Anlässe wie Kauf/Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen, Umwandlungsvorgängen